Allgemeine Geschäftsbedingungen - Camira Fabrics GmbH

1. Allgemeines

 

Jede Bestellung oder die Annahme eines Angebots für Waren durch den Käufer vom Verkäufer gilt als Angebot des Käufers zum Kauf von Waren unter diesen Bedingungen. Eine vom Käufer aufgegebene Bestellung gilt erst dann als vom Verkäufer angenommen, wenn der Verkäufer eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt hat oder (falls früher) der Verkäufer die Ware an den Käufer liefert. Änderungen werden nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Geschäftsbedingungen oder Garantien, die hier nicht aufgeführt sind, sind für den Verkäufer nicht bindend, es sei denn, diese sind gesetzlich vorgeschrieben.

 

2. Gültigkeit

 

i Sofern nicht anders angegeben, bleibt ein vom Verkäufer ausgestelltes Angebot 30 Tage ab dem Angebotsdatum gültig, sofern es der Verkäufer zuvor nicht zurückgezogen hat.
ii im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt der Käufer für die Dauer der Produktgarantie des beschafften Stoffes als Vertragspartner des Verkäufers.

 

3. Preise

 

Fehler und Auslassungen können korrigiert werden.
ii Sofern nicht schriftlich anders angegeben, handelt es sich bei den berechneten Preisen um die Preise, die in der Preisliste des Verkäufers zum Zeitpunkt der Bestellung aufgeführt sind.
iii Sofern nicht anders angegeben, beinhalten die Preise die Lieferung von Waren, nicht jedoch das Ausladen dieser.
iv Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer (GST, MwSt.)
v Rechnungen werden generell in digitalem Format erstellt und als PDF-Anhang per Email versendet. Mit der Bestellung akzeptiert der Käufer die Rechnungen in digitalem Format.

 

4. Zahlungen

 

i Bei allen Erstbestellungen und in allen anderen Fällen, die vom Verkäufer genannt werden, hat der Käufer den Verkäufer vor Versand der Ware vollständig zu bezahlen. In allen anderen Fällen muss die Zahlung, sofern nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist, bis spätestens Ende des Monats nach dem Versandmonat vollständig erfolgen. Die Zahlungsfrist ist von wesentlicher Bedeutung.
ii Verzugszinsen auf überfällige Zahlungen werden mit einem einem Zinssatz von 4% p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ( EZB ) erhoben. Die Verzugszinsen fallen täglich ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung an.
iii Sollte der Verkäufer vom Käufer daran gehindert werden, die Lieferung zum vereinbarten Fälligkeitstermin durchzuführen, wird der volle Preis der Ware so fällig, als ob die Ware geliefert worden wäre.
iv Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in der auf der Rechnung angegebenen Währung.
Der Käufer leistet alle vertraglich geschuldeten Zahlungen vollständig ohne jeden Abzug, Aufrechnung oder Gegenforderung, und es werden keine Beträge vom Vertragspreis abgezogen, es sei denn, ein solcher Rabatt wurde separat mit dem Verkäufer vereinbart. Wenn die Lieferungen über einen bestimmten Zeitraum verteilt sind, wird jede versendete Lieferung in Rechnung gestellt und jede Rechnung wird als separater Vorgang behandelt und ist entsprechend zahlbar.
vi Die Nichtzahlung einer Rechnung gemäß diesen Bedingungen oder mit gesondert vereinbarten Bedingungen, berechtigt den Verkäufer, jede weitere Lieferungen auszusetzen und nicht an derselben Bestellung oder an anderen Bestellungen des Käufers weiterzuarbeiten, unbeschadet jedweder anderer Rechte des Verkäufers.

 

5. Lieferungen

 

Jede für die Lieferung angegebene Zeit gilt nur als  Schätzung. Die Lieferzeit ist nicht wesentlich für den Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hat dies schriftlich gesondert vereinbart.
ii Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen haftet der Verkäufer nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden ( alle drei Bedingungen umfassen ohne Einschränkung rein wirtschaftliche Verluste, entgangenen Gewinn, Umsatzverlust, Beschädigung des Goodwills und ähnliche Verluste ), Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt durch eine Liefer-Verzögerung der Waren, auch dann, wenn sie durch Fahrlässigkeit des Verkäufers, verursacht wurden. Keine Liefer-Verzögerung berechtigt den Käufer zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Verzögerung überschreitet 60 Tage.
iii Wurde eine Lieferzeit vereinbart und die Lieferung ist aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen ( z.B. aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Rohstoffen oder verspäteter Lieferung durch einen Lieferanten ) verzögert, ist dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Dieser Unterabschnitt gilt unabhängig von Abschnitt 15 ( Höhere Gewalt ).
iv Wenn ein Lieferzeitpunkt vereinbart ist und der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung nicht annimmt, geht das Risiko für die Ware auf den Käufer über ( dies gilt auch für Verluste oder Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden ) und die Ware gilt als geliefert. Der Verkäufer kann die Ware einlagern, bis der Käufer die Ware abholt, wobei der Käufer für alle entstandenen Kosten und Aufwendungen ( einschließlich der Lagerung und Versicherung und ohne daß dies in der Höhe des Betrages begrenzt ist ) haftet.
Der Käufer muss angemessene Ausrüstung und Arbeitskraft zum Entladen der Waren bereitstellen. Für den Fall, dass diese Voraussetzung nicht erbracht wird und der Transporteur des Verkäufers beim Entladen hilft, haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die der Transporteur an der Ware verursacht, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass dieser Schaden direkt auf die Fahrlässigkeit des Transporteurs zurückzuführen ist.
vi Wenn eine Vorankündigung der jeweiligen Ankunftszeit des Transporteurs der Ware erforderlich ist, muss dies auf der Bestellung angegeben werden.

 

6. Stornierungen

 

Standardprodukte: Für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand wird eine Stornogebühr von 175 € erhoben. Wenn der Wert der stornierten Bestellung weniger als 175 € beträgt, entspricht die Stornogebühr dem Wert der Bestellung selbst. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, den Verkäufer von jeglichen Verlusten freizustellen, die ihm durch den Verlust von Materialien entstehen, die aufgrund von Arbeiten, die gemäß der Bestellung des Käufers ausgeführt wurden, nicht wiederverwendet werden können.
ii Sonderprodukte : Sobald die Herstellung begonnen hat, beinhaltet die Stornierung von Artikeln, die gemäß den spezifischen Anforderungen des Käufers hergestellt wurden, zusätzlich zur Stornierungsgebühr unter 6 (i) die Zahlung aller Materialien und Herstellungskosten, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung anfallen.

 

7. Qualitätskontrolle

 

Der Käufer ist, sofern zumutbar, verpflichtet, die Ware bei Anlieferung zu inspizieren und etwaige Schäden oder Auffälligkeiten auf dem Warenbegleitscheins des Transporteurs zu vermerken, und - in allen Fällen - muss die Ware innerhalb einer angemessenen Frist ab Anlieferung inspiziert werden.
ii Der Verkäufer haftet nicht für Mängel oder Mengen-Differenzen, die bei sorgfältiger Prüfung vor dem Zuschnitt oder der Weiterverarbeitung erkennbar waren.

 

8. Beschädigungen / Minderlieferungen

 

i Die Verantwortung des Verkäufers endet mit dem Eintreffen der Ware am angegebenen Lieferort. Vorbehaltlich Ziffer 5 (v) haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die beim Entladen entstehen.
ii Beschädigte Waren werden nicht ersetzt oder repariert, wenn sie weiterverarbeitet oder verwendet wurden.
iii Im Falle einer Beschädigung vor der Lieferung wird die beschädigte Ware kostenlos ersetzt, sofern: 
   (a) der Verkäufer innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich über diesen Schaden informiert.
   (b) der Verkäufer die Möglichkeit hat, den mutmaßlichen Schaden auf seinen Wunsch hin zu untersuchen und
   (c) der Verkäufer die Ware als beschädigt akzeptiert und  die Ware einschließlich Verpackung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung mit der eindeutigen Kennzeichnung „Rücksendung“ und Angabe des Grundes auf Kosten des Verkäufers an den Verkäufer zurückgesendet wird.
iv Mindermengen müssen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware gemeldet werden und der Verkäufer wird sich bemühen, die Fehlmenge der Ware innerhalb einer angemessenen Zeit zu liefern, wobei die Lieferzeit der Nachlieferung als unwesentlich angesehen wird.
 

9. Transport

 

The Seller reserves the right to make an additional charge for packing and delivery outside the mainland of Great Britain in accordance with the company's latest price list.
ii A carriage charge will be made on small orders, unless agreed in writing.

 

10. Eigentum, Gefahrenübergang und Beendigung

 

i Das Gefahrenübergang der Ware geht mit der Anlieferung auf den Käufer über.
ii Das Eigentum an der Ware geht je nach dem frühesten Ereignis nicht an den Käufer über, bis :
   (a) der Verkäufer die vollständige Zahlung ( in bar oder anderen frei verwendbaren Mitteln ) für die Waren und alle anderen Waren erhält, die der Verkäufer dem Käufer geliefert hat und für die die Zahlung fällig geworden ist. In diesem Fall geht das Eigentum an der Ware zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung dieser Beträge über ; und
   (b) der Käufer die Ware weiterverkauft, geht in diesem Fall das Eigentum an der Ware zu dem in Ziffer 10 (iv) angegebenen Zeitpunkt auf den Käufer über.
iii bis zum Übergang des Eigentums an der Ware auf den Käufer, hat der Käufer:
   (a) die Waren des Verkäufers treuhänderisch aufzubewahren
   (b) die Waren ( auf eigene Kosten ) getrennt von allen anderen Waren des Käufers oder eines Dritten so lagern, dass sie als Eigentum des Verkäufers leicht identifizierbar bleiben;
   (c) keine identifizierenden Merkmale oder Verpackungen auf oder in Bezug auf die Waren zu zerstören, zu verunstalten oder zu verdecken; und
   (d) die Waren in einem angemessenen Lagerort aufzubewahren und sie im Namen des Verkäufers zum vollen Preis gegen alle Risiken angemessenen zu versichern. Auf Anfrage legt der Käufer dem Verkäufer die Versicherungspolice vor.
iv Vorbehaltlich Ziffer 10 (v) kann der Käufer die Waren im normalen Geschäftsverlauf ( jedoch nicht anderweitig ) weiterverkaufen oder verwenden, bevor der Verkäufer die Zahlung für die Waren erhält. Wenn der Käufer die Ware vor diesem Zeitpunkt weiterverkauft,:
   (a) tut er dies als Unternehmer und nicht als Vertreter des Verkäufers; und
   (b) geht das Eigentum an der Ware unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Wiederverkaufs durch den Käufer vom Verkäufer auf den Käufer über.
v  Das Recht des Käufers auf den Besitz der Waren erlischt sofort, wenn der Käufer den Handel einstellt oder einen Konkurs gegen ihn anordnen lässt oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern trifft oder (als juristische Person) eine Gläubigerversammlung einberuft oder in Liquidation geht (mit Ausnahme einer freiwilligen Liquidation zum Zwecke der Sanierung) oder einen Konkursverwalter, Geschäftsführer hat, oder ein Verwalter für einen Teil seines Unternehmens bestellt wird oder die Absicht, einen Verwalter zu bestellen, vom Käufer oder einem berechtigten Floating-Charge-Inhaber ( Inhaber von Pfandrechten ) mitgeteilt wird, oder ein Beschluss gefasst oder ein Antrag bei einem Gericht auf Liquidation des Käufers oder auf Erteilung eines Verwaltungsbeschlusses in Bezug auf den Käufer gestellt wird, oder ein Verfahren im Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeit oder möglichen Zahlungsunfähigkeit des Käufers eingeleitet wird, oder der Käufer die Waren belastet oder in irgendeiner Weise belastet. Wenn der Käufer vor dem Übergang des Eigentums an den Waren auf den Käufer von einem dieser Umstände betroffen wird, erlischt das Recht des Käufers, die Waren weiterzuverkaufen oder sie im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs zu verwenden, sofort.
vi Der Verkäufer ist berechtigt, die Zahlung für die Waren zurückzufordern, ungeachtet dessen, dass das Eigentum an den Waren nicht vom Verkäufer übergegangen ist.
vii Der Käufer gewährt dem Verkäufer, seinen Agenten und Mitarbeitern eine unwiderrufliche und jederzeit widerrufliche Erlaubnis, alle Räumlichkeiten, in denen die Waren gelagert sind oder gelagert werden können, zu betreten, um sie zu inspizieren oder, wenn das Besitzrecht des Käufers erloschen ist, zurückzuholen.
viii Bei Beendigung des Vertrags, gleichgültig aus welchem Grund, bleiben die Rechte des Verkäufers (jedoch nicht die Rechte des Käufers), die in dieser Bedingung 10 enthalten sind, in Kraft.
ix Wenn der Käufer einer der in Klausel 10(v) enthaltenen Eventualitäten unterliegt, verlieren alle Bestellungen ihre Gültigkeit und solche Bestellungen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers auf ein neues oder ein Nachfolgeunternehmen übertragen.

 

11. Zeichnungen und Spezifikationen

 

Alle Spezifikationen, Daten oder Dokumentationen ("Informationen"), die dem Käufer vom Verkäufer zur Verfügung gestellt werden, und alle Formen von geistigen Eigentumsrechten an allen auf diese Weise gelieferten oder nicht gelieferten Informationen, die vom Verkäufer speziell bei der Herstellung der Waren verwendet werden, sind und bleiben jederzeit das ausschließliche Eigentum des Verkäufers. Informationen im Besitz des Käufers werden auf eigenes Risiko verwahrt und vom Käufer in gutem Zustand gehalten, bis sie auf Anfrage des Verkäufers an diesen zurückgegeben werden, und dürfen nicht anders als gemäß den schriftlichen Anweisungen des Verkäufers entsorgt werden. Informationen dürfen nur gemäß schriftlicher Genehmigung des Verkäufers verwendet werden.

 

12. Warenbeschreibungen

 

Alle vom Verkäufer herausgegebenen Muster, Zeichnungen, Beschreibungen, Spezifikationen und Werbung sowie alle in den Katalogen oder Broschüren des Verkäufers enthaltenen Muster, Beschreibungen oder Abbildungen werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Waren zu vermitteln. Sie sind nicht Bestandteil des Vertrages und es handelt sich nicht um einen Verkauf nach Beschreibung oder Muster. Die Politik des Verkäufers ist eine Politik der kontinuierlichen Verbesserung, und der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Konstruktionsspezifikation ohne Vorankündigung zu ändern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

13. Ersatz-und Rück-Lieferungen

 

i Wenn die vom Verkäufer gelieferten Waren dem Design und der Produktion des Verkäufers entsprechen, wird der Verkäufer alle Mängel an diesen Waren unter den folgenden Bedingungen beheben:
   (a) Der Käufer benachrichtigt den Verkäufer schriftlich an der Adresse, von der die Waren bestellt oder verkauft wurden, wie auf dem entsprechenden Lieferschein oder der Rechnung angegeben, und in Ermangelung einer solchen Adresse an seinem eingetragenen Firmensitz, Hohenzollernstraße 2, 71088 Holzgerlingen, Deutschland, sobald der Mangel bekannt geworden ist, und, sofern nicht anderweitig schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart, erlischt dieses Recht an dem Datum, das auf 6 Monate nach der Lieferung fällt, wobei dieser Zeitraum die Gewährleistungsfrist ist.
   (b) Dem Verkäufer ist eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung der Ware zu geben.
   (c) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Waren zu ersetzen oder Zugeständnisse oder andere Vorkehrungen zu treffen, wenn der Mangel nach angemessener Auffassung des Verkäufers durch Unfall, Missbrauch, Vernachlässigung, fehlerhafte Installation, fehlender angemessener Wartung und Pflege oder eine andere Ursache außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers entstanden ist.
   (d) Wenn der Mangel vernünftigerweise auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist, muss der Verkäufer die mangelhaften Waren ersetzen oder reparieren, haftet jedoch gegenüber dem Käufer weder für die Kosten der Installation von Ersatzwaren noch für direkte oder Folgeschäden oder Verluste des Käufers, die sich daraus ergeben.
   (e) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, sich an diese Bestimmungen zu halten, wenn der Käufer den Vertrag mit dem Verkäufer verletzt, bis der Käufer die Vertragsverletzung behoben hat.
   (f) Die Rechtsbehelfe des Käufers in Bezug auf einen Anspruch gemäß dieser Klausel 13 oder eine gesetzlich implizierte Bedingung oder Garantie oder einen anderen Anspruch in Bezug auf die Waren oder die Ausführung (unabhängig davon, ob der Verkäufer fahrlässig gehandelt hat oder nicht) sind in allen Fällen auf die Reparatur oder den Ersatz beschränkt, und jede gesetzlich implizierte Bedingung oder Garantie verliert nach Ablauf der Garantiezeit ihre Gültigkeit. Ein Anspruch aufgrund eines Mangels oder der Nichteinhaltung der Spezifikation oder in Bezug auf die Lieferung einer Bestellung oder eines solchen Teils berechtigt den Käufer nicht, die Lieferung oder Zahlung für eine andere Bestellung, Lieferung oder Teillieferung oder einen Teil derselben Bestellung, Lieferung oder Teillieferung zu stornieren oder abzulehnen. Zu jedem Zeitpunkt ist die Gesamthaftung des Verkäufers auf den Rechnungswert der Waren beschränkt.
ii Wenn der Käufer aufgrund eines Fehlers des Verkäufers gelieferte Waren zurücksenden möchte ( beispielsweise, aber nicht ausschließlich, durch Überbestellung oder Erteilung einer falschen Bestellung), kann der Käufer nur mit Zustimmung des Verkäufers die falschen Waren auf eigene Kosten an den Verkäufer zurücksenden, wobei der Verkäufer eine Bearbeitungsgebühr von 30 % des Rechnungswertes mit einem Mindestbetrag von 75 € berechnet. Das Recht zur Rückgabe solcher Waren gemäß diesem Unterabschnitt kann nicht mehr ausgeübt werden, nachdem 1 Monat ab dem Datum der Lieferung der Waren an den Käufer verstrichen ist.

 

14. Entschädigung

 

Der Käufer erklärt sich auf Verlangen bereit, den Verkäufer für alle Verluste, Schäden, Verletzungen, Kosten und Ausgaben jeglicher Art, die der Verkäufer erleidet, zu entschädigen, soweit diese durch Folgendes verursacht wurden oder damit in Zusammenhang stehen:
   (a) Entwürfe, Zeichnungen oder Spezifikationen, die dem Verkäufer vom Käufer in Bezug auf die Waren zur Verfügung gestellt wurden;
   (b) fehlerhafte Materialien oder Produkte, die dem Verkäufer vom Käufer geliefert und vom Verkäufer in die Waren eingebaut wurden; oder
   (c) der unsachgemäße Einbau, Zusammenbau, Gebrauch, Verarbeitung, Lagerung oder Handhabung von Waren durch den Käufer.

 

15. Höhere Gewalt

 

Im Falle eines Krieges, einer Invasion, einer Handlung eines ausländischen Feindes, einer feindlichen Handlung (unabhängig davon, ob der Krieg erklärt wurde oder nicht), eines Bürgerkrieges, einer Rebellion, einer Revolution, eines Aufstandes oder einer militärischen oder usurpierten Macht ist der Verkäufer von den vertraglich eingegangenen Verpflichtungen befreit, wo und in welchem Umfang die Erfüllung solcher Verpflichtungen als Folge eines solchen Ereignisses oder durch Befehle oder Requisitionen, die von einer Regierungsabteilung ausgestellt wurden, verhindert, vereitelt oder behindert wird, oder einer ordnungsgemäß konstituierten Behörde oder durch Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Betriebsbeschränkungen oder -verzögerungen bei Spediteuren oder Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Materialbeschaffung oder aus anderen Gründen (gleich welcher Art), die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, mit der Maßgabe, dass der Käufer berechtigt ist, dem Verkäufer den Vertrag schriftlich zu kündigen, wenn das betreffende Ereignis über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 365 Tagen andauert.

 

16. Recht und Schiedsgerichtsbarkeit

 

Jedes Recht oder Rechtsmittel des Verkäufers aus dem Vertrag lässt alle andere Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers aus dem Vertrag unberührt, unabhängig davon, ob sie aus dem Vertrag hervorgehen oder nicht
ii wenn eine Bestimmung des Vertrags von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde in irgendeiner Weise für rechtswidrig, ungültig, nichtig, nicht durchsetzbar oder für unangemessen befunden wird, gilt sie im Umfang dieser Feststellung als abtrennbar und die übrigen Bestimmungen des Vertrages und der Rest dieser Bestimmung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
íii ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Durchsetzung oder teilweisen Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrags durch den Verkäufer gilt nicht als Verzicht auf seine Rechte aus dem Vertrag.
iv Das Zustandekommen, die Existenz, Konstruktion, Leistung, Gültigkeit und alle Aspekte des Vertrages unterliegen deutschem Recht und die Parteien unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der deutschen Gerichte.



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